Präsident
Andrea Obrecht
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Mario Salvator
Alt Strass 2
7203 Trimmis
Website zuletzt aktualisiert
11. Februar 2026
BUNDESÜBUNG
SCHIESSPFLICHT / OBLIGATORISCHES PROGRAMM 2025
1. Bundesübung
Donnerstag, 21. Mai 2026 18.00 - 20.00 Uhr
Jede Schützin / jeder Schütze erhält gratis einen Bon im Wert von Fr. 4.00 für eine Konsumation in der Schützenstube an diesem Abend.
2. Bundesübung
Mittwoch, 26. August 2026 17.30 - 20.00 Uhr
Wer ist 2026 schiesspflichtig?
Schiesspflichtig sind alle Angehörigen der Armee, die:
Die Schiesspflicht gilt bis zum Jahr vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem das 35. Altersjahr vollendet wird.
Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.
AdA welche beim Austritt aus der Armee, ab dem Jahr 2026 die persönliche Waffe (Stgw 90) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahren 4 Bundesübungen (z.B. 3 Mal das Obligatorische und ein Mal das Feldschiessen) geschossen haben.
Wir freuen uns auf deinen Besuch!
Mitnehmen
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
Ohne Dienst- und Schiessbüchlein sowie ID-Karte oder
FZ-Ausweis wird keine Munition abgegeben.
Letzte Standblattausgabe eine halbe Stunde vor dem Schiessen!
INFORMATIONEN ARMEE/SA
Leihwaffenkontrolle
Die Erfüllung des Schiessnachweises für Leihwaffenbesitzer ist nicht an die obliga-torische Schiesspflicht gebunden. Der Schiessnachweis (2 OP und 2 FS in den letzten drei Jahren) muss unabhängig dazu erfüllt werden.
Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:
mindestens 42 Punkte erreicht wurden und
höchstens 3 Nuller geschossen wurden.